Kosten

Gesetzlich Versicherte: In der Regel werden die Behandlungskosten bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Bitte bringen Sie Ihre gültige Versicherungskarte zum ersten Termin mit.

Privat Versicherte: Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung ambulante Psychotherapie übernimmt. Im Falle einer Kostenübernahme sollten die Antragsunterlagen am besten direkt bei der Krankenversicherung angefordert und die entsprechenden Formulare einfach zur ersten Sitzung mitgebracht werden.

Selbstzahler: Die Psychotherapie kann auch privat bezahlt werden. Hier entfällt die Antragstellung bei der Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Ausfallregelung

Der regelmäßige Ablauf der Therapie ist unbedingte Voraussetzung für die Behandlung und einen positiven Verlauf. Der Therapieplatz und die vereinbarten Behandlungstermine sind fest und verbindlich reserviert. Nicht wahrgenommene Termine werden von der Krankenkasse nicht übernommen, weshalb ich sie in der Regel privat in Rechnung stellen muss.

Die Absage eines Termins muss mindestens 72 Stunden (3 Tage) vorher erfolgen, andernfalls wird ein Bereitstellungshonorar von 65,- fällig. Im Falle von Terminen, welche nicht abgesagt und dennoch nicht wahrgenommen werden, erlaube ich mir, das volle Honorar entsprechend des geltenden EBM in Rechnung zu stellen. Unpässlichkeiten wie Bauch- oder Kopfweh gelten nicht als Absagegrund und können im Gegenteil ein wichtiger Aspekt des therapeutischen Prozesses sein und sollten deshalb in der aktuellen Situation besprochen werden.